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Winterstarre: Bedeutung in der Terraristik

Die Winterstarre ist ein passiver Kälteruhezustand wechselwarmer Tiere. Europäische Landschildkröten sinken dabei in einen Stoffwechsel-Minimalzustand bei etwa 4 bis 6 °C.

Winterstarre – Die Winterstarre ist ein passiver Kälteruhezustand wechselwarmer Tiere. Europäische Landschildkröten sinken dabei in einen Stoffwechsel-Minimalzustand bei etwa 4 bis 6 °C.

Was passiert in der Winterstarre?

Die Bundestierärztekammer erklärt: Anders als der Winterschlaf der Säugetiere ist die Winterstarre ein passiver Vorgang. Sinkt die Temperatur, sinkt auch die Körpertemperatur. Stoffwechsel, Herzschlag und Atmung laufen auf Sparflamme. Für europäische Landschildkröten halten die Tierärzte die jährliche Winterruhe für ihre Gesundheit überaus wichtig, weil Hormonhaushalt und Immunsystem davon abhängen. Das Gutachten nennt Ruhephasen mit Temperaturabsenkung bis zur Hibernation als wesentliche Voraussetzung der Fortpflanzung.

Vorbereitung und Ablauf

Vor der Ruhe gehört ein Besuch beim Tierarzt, der den Gesundheitszustand und den Kot auf Parasiten prüft. Dann werden Licht und Temperatur über etwa drei Wochen reduziert und die Fütterung eingestellt. Die Ruhe dauert in der Regel drei bis fünf Monate, bei Tieren im ersten Lebensjahr sechs bis acht Wochen.

  • Wiege das Tier alle 14 Tage; es darf nicht mehr als zehn Prozent seines Gewichts verlieren.
  • Halte die Temperatur konstant bei 4 bis 6 °C, siehe [tr_gl slug="kuehlschrank-ueberwinterung"]Kühlschrank-Überwinterung[/tr_gl].
  • Wecke das Tier im Frühjahr durch langsames Erwärmen und lauwarme Bäder.

Im Zweifel gilt: Frag den Tierarzt. Ersetzt keine tierärztliche Untersuchung.

Praxisbeispiel

Eine gesunde Griechische Landschildkröte wird nach dem tierärztlichen Check über drei Wochen abgekühlt. Dann verbringt sie mehrere Monate bei 4 bis 6 °C in einer Box mit Substrat.

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Verwandte Begriffe

Quelle: Ein Winterbett im Kühlschrank: Tipps zur Überwinterung von Landschildkröten, Bundestierärztekammer, Pressemitteilung vom 11.10.2012; Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, Fassung vom 10.01.1997, Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, bereitgestellt vom BMLEH

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